Klage

Ablauf, Rettet Schinkel 38

Klage gegen den Abriss von Schinkel 38 beim Verwaltungsgericht

Letzte Nachricht vom 17. März 2025

17. März 2025
Gegen den – für den Erhalt von Schinkel 38 negativen – Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. März 2025 ist am 17. März 2025 Beschwerde eingelegt worden. Der Vorgang liegt damit seit 18. März 2025 beim Oberverwaltungsgericht Münster.

Als Grund für die Beschwerde wird unter anderem die ungenügende Berücksichtigung der folgenden Aspekte aufgeführt:

  • denkmalrechtlicher Ensemble- / Umgebungsschutz,
  • Erhaltungssatzung für das Moltkeviertel,
  • Interessenabwägung und Berücksichtigung von Alternativen.

Stellvertretend für die Anwohner*innen des Moltkeviertels hofft die Aktionsgemeinschaft Moltkeviertel / Neu mit diesem Schritt, eine Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts mit dem Ziel des Erhalts des Gebäudes Schinkel 38 herbeizuführen.

Zum Ablauf

4. März 2025
Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen lehnt mit Beschluss vom 4. März 2025 den Antrag auf Rechtsschutz hinsichtlich des sofortigen Vollzugs der von der Stadt Essen erteilten Abrissgenehmigung ab. Vorausgegangen waren das Einreichen beim Verwaltungsgericht von Schriftsätzen unter anderem des Rechtsvertreters der für die Aktionsgemeinschaft Moltkeviertel / Neu aus formalen / juristischen Gründen als Klägerin auftretenden Nachbarin aus dem Moltkeviertel.

10. Dezember 2024
Beschluss der 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen unter anderem mit dem
vorläufigen Untersagen des Abriss´ von Schinkel 38 „oder diesbezüglichen Vorbereitungsmaßnahmen zu beginnen“, sowie der
Beiladung des LVR Rheinischen Amt für Denkmalpflege, Pulheim, zu dem Verfahren des Verwaltungsgerichts.

6. Dezember 2024
Einreichen beim Verwaltungsgericht des Antrages auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der bereits erhobenen Klage gegen die Abbruchgenehmigung vom 21. Oktober 2024.

29. November 2024
Die Stadt Essen reicht ihre Klageerwiderung beim Verwaltungsgericht ein.
Unter anderem wird hierin der Abriss des Gebäudes Schinkelstraße 38 ab 16. Dezember 2024 angekündigt.

29. November 2024
Die Stadt Essen ordnet den sofortigen Vollzug der Abrissgenehmigung vom 21. Oktober 2024 an.

27. November 2024
Die Stadt Essen erteilt sich die denkmalrechtliche „Erlaubnis zur Veränderung des Objektes im Umgebungsschutz der Baudenkmäler Schinkelstr. 36, 37 und 45 sowie Robert-Schmidt-Str.1“

14. November 2024
Einreichen beim zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Klage gegen die Genehmigung des Abriss´ des Hauses Schinkelstraße 38.

21. Oktober 2024
Genehmigung des Abbruchs des Hauses Schinkelstraße 38.
Sowohl Antragssteller als auch Genehmigungsbehörde ist die Stadt Essen.


Zur Klage gegen die Abrissgenehmigung

Die Aktionsgemeinschaft Moltkeviertel/Neu „AGM/N“ unterstützt Nachbar*innen des Gebäudes Schinkelstraße 38 bei der Klage gegen den Abriss des Gebäudes beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Klage wurde mit Datum 14. November 2024 eingereicht – und am 18. November auch der Stadt angezeigt. Ziel ist es, die Abbruchgenehmigung der Stadt Essen für das Gebäude Schinkelstraße 38 aufzuheben und dessen Vollzug auszusetzen.

Die AGM/N gibt anlässlich der Klageeinreichung am 14. November 2024 die folgende Mitteilung an die Presse und in die Öffentlichkeit:

Beginn der Mitteilung

18. Nov. 2024

Anwohner kämpfen weiter:

„Rettet Schinkel 38“ jetzt vor dem Verwaltungsgericht

Es gibt Möglichkeiten, die geplante Schule an der Stelle des Bundesbank-Gebäudes an der Moltkestraße zu bauen, ohne die Stadtvilla Schinkelstraße 38 abzureißen.

Gespräche darüber werden von der Stadt verweigert.

Als letzte Hilfe rufen Bürger des Moltkeviertels das Verwaltungsgericht an.

Seitdem Nachbarn im Mai 2024 von den Plänen der Stadt zum Abriss des Hauses Schinkelstraße 38 erfuhren – durch Zufall, nicht von den zuständigen Behörden – ist der Widerstand gegen den geplanten Abriss von „Schinkel 38“ stetig gewachsen.

Alle Versuche der Anwohner, mit der Politik – von der BV I über Mitglieder des Rats bis in die Stadtspitze – in Gespräche einzutreten, um eine von den Anwohnern angestrebte einvernehmliche Lösung zu erreichen, sind ins Leere gelaufen.

Die Aktionsgemeinschaft hat dabei immer wieder betont:

„Es geht uns um den Erhalt des Gebäudes Schinkelstraße 38 als Teil unseres Wohnquartiers Moltkeviertel.“

Es geht der AGM/N nicht um das grundsätzliche Vermeiden einer Schule.

Das Protokoll der BV I-Sitzung vom 27. Aug. 2024 enthält hinsichtlich des von der Anwohnerschaft aus dem Moltkeviertel vorgetragenen Anliegens den entlarvenden Passus, man erinnere die Verwaltung an die Durchführung einer Bürgerinformation. Die Verwaltung ist dieser Erinnerung nicht nachgekommen. Vielmehr musste die Aktionsgemeinschaft wiederholt darauf drängen, überhaupt Zugang zu den Informationen zu erhalten.

Als dann am 31. Okt. 2024 erstmalig doch für eine von der Verwaltung auf sechs Anwohner begrenzte Gruppe diese Bürgerinformation gewährt wird, heißt es, das Gebäude Schinkelstraße 38 werde abgerissen und eine Änderung der Pläne werde es keinesfalls geben. Aus den danach am 4. Nov. 2024 von der Verwaltung zur Verfügung gestellten schriftlichen Unterlagen geht hervor, dass sich die Stadt Essen bereits am 21. Okt. 2024 selbst die Abrisserlaubnis für das Gebäude Schinkelstraße 38 erteilt hatte.

Wie ebenfalls am 4. Nov. 2024 bekannt wurde, waren wesentliche Punkte dazu bereits in einer Notiz zu einer Besprechung vom 20. Aug. 2024 festgehalten worden, über die es vor dem 4. Nov. 2024 keinerlei Informationen gab. In der Notiz heißt es als Teil der „Abschließenden Bewertung“:

„Das … Vorhaben … zur Errichtung einer vierzügigen Grundschule mit Turnhalle durch Abriss des Gebäudes Schinkelstraße 38 und Umbau und Anbau des Gebäudes Moltkestraße 31-33 wird sich … harmonisch in das Umfeld einfügen.“

Bilder der Vorder- und der Rückansicht des geplanten Schulgebäudes nach dem Umbau des früheren LZB-/ Bundesbank-Gebäudes an der Moltkestraße zu einer Schule zeigen einen langgestreckten streng rechteckigen Bau mit Flachdach.

Wie dieses Gebäude sich „harmonisch in das Umfeld“ des Moltkeviertels einfügen soll, erschließt sich wohl nur wenigen … zumindest nicht den Bewohnern und Freunden des Moltkeviertels.

In unmittelbarer Nähe liegen die denkmalgeschützten Bauten des Robert-Schmidt-Berufskollegs (der früheren Baugewerkschule), des Koppers-Komplex mit Wohnhaus und Firmensitz, des Wohnhauses des Bundespräsidenten Gustav Heinemann und unter anderem etwa zwanzig denkmalgeschützte Wohnhäuser längs der Schinkelstraße mit ganz unterschiedlichen Bauweisen. Bewohner und Freunde des Moltkeviertels antworten auf die eher als zynisch empfundene Aussage mit Unverständnis, Spott und Hohn über das daraus sprechende Harmonie-Verständnis.

Ansicht der geplanten Grundschule über dem ehemaligen LZB-/ Bundesbank-Gebäude Moltkestraße 31-33. Oben: Blick von der Straßenseite; unten: Rückseite mit kleiner Turnhalle. Genehmigter screenshot 31. Okt. 2024

Die Besprechungsnotiz mit der abschließenden Aussage „… wird sich … harmonisch in das Umfeld einfügen…“ ist aber eine wesentliche Voraussetzung zur Genehmigung und Rechtfertigung für den Abriss der früheren LZB-Direktorenvilla Schinkelstraße 38.

In die Entscheidung erkennbar nicht eingeflossen (obwohl in der Erhaltungssatzung gefordert) ist die Berücksichtigung des (bau-) künstlerischen Aspekts des Rück­versatzes der Häuserflucht nach Norden, der mit dem Gebäude Schinkelstraße 38 als „Ankerpunkt“ beginnt. Fachleute, Interessierte und Anwohner des Viertels wissen um den Wert dieses erhaltenen Beispiels einer mehr als 100 Jahre alten baukünstlerisch anspruchsvollen gestalterischen Maßnahme.

Die fast 100 Jahre alte Stadtvilla, von dem Architekten Lange 1927 gebaut, weiterhin in gutem Zustand und bis vor wenigen Wochen bewohnt, soll abgerissen werden, um Platz für parkende Fahrräder und Autos zu machen.

In einer wissenschaftlichen Stellungnahme vom 7. Aug. 2024 hat das LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland demgegenüber das Gebäude Schinkelstraße 38 als „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ eingestuft.

Vorschläge von erfahrenen Architekten, die einen Umbau des LZB-/ Bundes­bank­-Gebäudes zu einer Schule unter Erhalt des Gebäudes Schinkelstraße 38 für sehr wohl möglich halten und sogar skizzenhaft aufgezeigt haben, wurden von der Aktionsgemeinschaft bis in die Stadtspitze kommuniziert.

In der Bürgerinformation am 31. Okt. 2024 wurden solche Ansätze von den Planern demgegenüber pauschal als unmöglich abgetan. Mitarbeiter des Investors und verschiedener Stellen hätten das Gebäude Schinkelstraße 38 geprüft und bezeichneten es genauso pauschal als ungeeignet. Ihnen falle nichts ein, wie eine Erhaltung des Gebäudes möglich sein könnte. (Anmerkung dazu: Erfahrene Architekten regen an, auch Außenstehende zu involvieren – z.B. in einem kleinen Wettbewerb: natürlich gäbe es Lösungen.)

Nur: Der Kreis von prüfenden Stellen (die bei der Bürgerinformation am 31. Okt. 2024 genannt wurden), überschneidet sich zum Teil mit dem Kreis der Teilnehmer der Besprechung vom 20. Aug. 2024, die bereits das harmonische Einfügen in das Umfeld bei Abriss festgestellt hat.

Und den sechs Anwohnern wurde auf deren Frage am 31. Okt. 2024 mitgeteilt:

Das Ergebnis der Prüfungen des vom Abriss bedrohten Gebäudes Schinkel­straße 38 ist nicht dokumentiert und liegt nicht in Schriftform vor.

Einzig das Ergebnis der Besprechung vom 20. Aug. 2024 ist schriftlich festgehalten: Unter der Abschließenden Bewertung findet sich der für die Erteilung einer Abrissgenehmigung wichtige – schon oben zitierte – Satz „Das … Vorhaben … zur Errichtung einer vierzügigen Grundschule mit Turnhalle durch Abriss des Gebäudes Schinkelstraße 38 und Umbau und Anbau des Gebäudes Moltkestraße 31-33 wird sich … harmonisch in das Umfeld einfügen.“

Seit Anbeginn der Bemühungen widerspricht die Aktionsgemeinschaft dem Abriss des Gebäudes Schinkelstraße 38 und fordert dessen Erhalt.

Entsprechend hat die jetzt beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen eingereichte Klage zum Ziel, die Abbruchgenehmigung für das Gebäude Schinkelstraße 38 aufzuheben und dessen Vollzug auszusetzen. Die Aktionsgemeinschaft unterstützt die Kläger.

Bereits Anfang der 1980er-Jahre hatte eine Gruppe von Anwohnern des Moltkeviertels einen ganz ähnlichen – sehr langwierigen – juristischen Kampf um den Abriss des gleichen Gebäudes Schinkelstraße 38 geführt. Dieser endete letztlich mit dem Erhalt des jetzt wieder gefährdeten Gebäudes … und mit einer für alle Seiten akzeptablen Lösung.

Und im selben Zeitraum beendete erst eine von der Anwohnerschaft des Moltkeviertels erstrittene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster eine Auseinandersetzung hinsichtlich einer anderen baulichen Maßnahme in ihrem Viertel. Mit der daraufhin erfolgten „Um-Planung“ konnten – und können seitdem – alle Beteiligten gut „leben“.

Ende der Mitteilung


Erläuterungen:

zum Protokoll der Sitzung der BV I vom 27. Aug. 2024 mit Stellungnahme des LVR vom 7. Aug. 2024 usw. siehe hier.

zum (bau-) künstlerischen Aspekt des Rück­versatzes der Häuserflucht nach Norden – mit dem Gebäude Schinkelstraße 38 als „Ankerpunkt“ – und Literaturzitat dazu siehe hier.

Beispiele denkmalgeschützter Gebäude in der Umgebung der in der Mitte des Planes gelegenen Villa Schinkelstraße 38:

Plan denkmalgeschützter Gebäude in der Umgebung der in der Mitte gelegen Villa Schinkelstraße 38
direkte Nachbargebäude zu Schinkel 38; von links: Schinkelstraße 36, 34 (Wohnhaus Heinemann), beide denkmalgeschützt, mit Rückversatz der Hausfronten Richtung Norden (vergleiche dazu hier). Foto: www.nielinger.de; weitere Bilder hier.
ehemaliges Koppers Verwaltungsgebäude Moltkestraße 29; direktes Nachbargebäude zur geplanten Schule; denkmalgeschützt
vom Abriss bedroht: ehemalige
LZB-Direktorenvilla Schinkelstraße 38;
nicht denkmalgeschützt
Robert-Schmidt-Berufskolleg, ehemalige Baugewerkschule; denkmalgeschützt
Wohnhaus Gustav Heinemann und Familie; Schinkelstraße 34; denkmalgeschützt
„obere“ Schinkelstraße; östliche Straßenseite südlich der Moltkestraße, alle Häuser denkmalgeschützt
Geplante Grundschule, die sich „durch Abriss des Gebäudes Schinkelstraße 38 … harmonisch in das Umfeld einfügen„ wird … zumindest nach der Besprechungsnotiz vom 20. Aug. 2024 als Begründung für den Abriss des Gebäudes Schinkelstraße 38. Anklicken/vergrößern zeigt den Umriss des bestehenden LZB-/ Bundesbank-Gebäudes in Gelb.
Aus der Besprechungsnotiz vom 20. August 2024; „Schwärzung“ durch AGM/N

Alle Beiträge dieser Website zur Schinkelstraße 38 hier.