Letzte Nachricht vom 11. Dezember 2024:
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den von der Stadt Essen angeordneten sofortigen Vollzug des Abriss´ Schinkel 38 gestoppt, mehr dazu hier.
Schinkelstraße 38 … Innen und Außen
Nachdem am 14. November 2024 die Klage gegen den Abriss von Schinkel 38 beim zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingegangen war – und am 18. November auch der Stadt angezeigt worden war – hatte die Stadt Essen am 20. November 2024 eine Pressemeldung veröffentlicht, in der es unter anderem heißt:
„… Ungeachtet der aufschiebenden Wirkung, die die Klage gegen den Abriss des Gebäudes Schinkelstraße 38 hat, können die vorbereitenden Projektmaßnahmen weiter laufen: … Im Haus Schinkelstraße 38 werden beispielsweise Böden und Ausstattungen entfernt, die auch für eine Sanierung bei Erhalt des Gebäudes notwendig wären …„
Wir meinen dazu:
Das Entfernen von „ … beispielsweise Böden und Ausstattungen …“ weckt den Verdacht, dass das Haus abbruchreif gemacht wird … auch wenn dessen Erhalt nachgewiesenermaßen möglich ist, ohne den Umbau des LZB-/ Bundesbank-Gebäudes zu einer Schule zu verhindern; siehe u.a. hier. Entsprechende Möglichkeiten wurden von Fachleuten skizziert und bis in die Stadtspitze kommuniziert.
Das von der Stadt angekündigte Vorgehen käme bei anderen Akteuren im Immobiliengeschäft vielleicht nicht völlig unerwartet. Dass so etwas aber auch von der Stadt Essen an einem ihrer eigenen Gebäude in einem ihrer „Vorzeige“-Wohnviertel praktiziert werden sollte, hätte alle Anzeichen eines Skandals mit Ankündigung gehabt … des zweiten in dieser Angelegenheit (zum ersten siehe unten hier).
Nach entsprechender Aufforderung hat die Stadt mit Schreiben vom 26. November 2024 diese Ankündigung zurückgenommen:
Zitat:
„Bezug nehmend auf Ihre u.a. Mail kann ich Ihnen mitteilen, dass die Maßnahmen auf dem Grundstück ausschließlich der Baustelleneinrichtung für die Entkernung der ehemaligen Bundesbank geschuldet sind und nicht der Vorbereitung eines Abrisses des Nachbarhauses Schinkelstraße 38.
Das Gebäude Schinkelstraße 38 bleibt unangetastet, bis dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Gelegenheit gegeben wurde, Rechtsschutz zu gewähren. Es werden auch keine Arbeiten im Inneren vorgenommen werden.„
Die Aktionsgemeinschaft freut sich natürlich über diese Klarstellung.
Allerdings haben wir auch noch die folgenden Ausführungen der Planer*innen in Erinnerung:
Als am 31. Oktober 2024 nach mehrmaligem Bemühen endlich doch einer von der Verwaltung auf sechs Anwohner*innen begrenzten Gruppe der AGM/N eine sogenannte Bürgerinformation gewährt wurde, hieß es bereits, das Gebäude Schinkelstraße 38 werde abgerissen und eine Änderung der Pläne werde es keinesfalls geben. Aus den später zur Verfügung gestellten Unterlagen geht hervor, dass bereits vorher am 21. Oktober 2024 die Stadt Essen sich selbst den Abriss genehmigt hatte.
Gebäude nach angeblicher Prüfung angeblich ungeeignet für den Erhalt
Bei der sogenannten Bürgerinformation am 31. Oktober 2024 wurde mitgeteilt, dass das Gebäude nach einer Prüfung für den Erhalt ungeeignet sei. Gezeigt wurden dabei unter anderem Bilder von Verfallserscheinungen wie z.B. abgelöstem Fußbodenbelag.
Nur:
Die von der Verwaltung zur Verfügung gestellten entsprechenden Unterlagen zeigen die seit langem unbewohnte Dachwohnung des dreigeschossigen Hauses (das zusätzlich über ein Tiefparterre-Geschoss verfügt; siehe Bild vom 4. November 2024 hier). Demgegenüber war die Wohnung im Erdgeschoss beispielsweise noch bis Ende September 2024 „normal“ als Mietwohnung bewohnt.
Und:
Das Ergebnis der Prüfungen wurde von der Verwaltung nach deren eigener Aussage weder dokumentiert noch liegt es in Schriftform vor … so die Aussage gegenüber der Gruppe von sechs Anwohner*innen am 31. Oktober 2024.
Mitglieder der AGM/N kennen das Haus demgegenüber ganz anders
Besuche noch vor ganz wenigen Jahren zeigten eine hochwertige, äußerst gepflegte Wohnung des früheren LZB-Direktors: Türen zum Teil entfernt, sodass große lichtdurchflutete Räume entstanden, mit Parkett ausgelegte Fußböden; sehr gut ausgestattet und optisch äußerst ansprechend … dem Status seiner Bewohner und der Lage mitten im Moltkeviertel entsprechend.
Die Aussagen der Verwaltung zum Zustand des Innenbereichs aufgrund nicht dokumentierter Prüfungen decken sich entsprechend absolut nicht mit dem, was mehrere Besucher*innen des Hauses noch vor ganz wenigen Jahren persönlich gesehen haben.
Kappung der Fernwärmeversorgung führt zur Entwicklung Richtung Schrottimmobilie
Am 28. November 2024, d.h. zwei Tage nach Eingang des Schreibens der Stadt vom 26. November 2024 mit der Aussage „… Das Gebäude Schinkelstraße 38 bleibt unangetastet, bis dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Gelegenheit gegeben wurde …“ wurde die Versorgung des Hauses mit Fernwärme gekappt. Auch wenn dies keine Arbeiten im Innenraum des Gebäudes beinhaltet, so sind die Auswirkungen dieser Außenarbeiten doch genauso, als ob man die Heizkörper innen entfernt hätte: Mit dem bevorstehenden Winter und den zu erwartenden Temperaturen werden damit die besten Voraussetzungen geschaffen, um das noch bis Ende September 2024 normal bewohnte Haus über die Entwicklung zu einer Schrottimmobilie schnell in Richtung Abbruchreife zu bringen.
Dieser Vorgang steht in eklatantem Widerspruch zu der Aussage des oben zitierten Schreibens der Stadt vom 26. November 2024, in dem nur Maßnahmen für das ehemalige LZB-/ Bundesbank-Gebäude angekündigt werden und solche für das Gebäude Schinkelstraße 38 explizit ausgeschlossen werden.
Fällung von markanten Bäumen vor Schinkel 38 zerstört den optischen Eindruck
Ebenfalls im Widerspruch zu der obigen Aussage steht das Vorgehen hinsichtlich der auf dem Grundstück vor dem Gebäude Schinkelstraße 38 stehenden Bäume … auf der Seite, die dem LZB-/ Bundesbank-Gebäude abgewandt und von dort nicht einmal einsehbar ist.

Noch vor wenigen Tagen standen die sehr auffälligen markanten schlanken Zypressen, die für alle Vorbeigehenden einfach zu dem Haus „dazu gehörten“, senkrecht vor dem Gebäude … am 26. November 2024 wurden sie daneben abgesägt waagerecht liegend aufgefunden.
Wie passt das zu den Aussagen der Stadt?
Stadt sagt Gesprächstermin mit der Aktionsgemeinschaft ab
Ein vor einiger Zeit für den 3. Dezember 2024 verabredeter Gesprächstermin zwischen der Stadtspitze und der AGM/N wurde aus dem Rathaus am 22. November 2024 abgesagt „aufgrund eines laufenden, verwaltungsgerichtlichen Verfahrens…“.
Miteinander sprechen möchte man also nicht aufgrund des laufenden Verfahrens … aber man wartet mit den Arbeiten zum Abklemmen der Heizversorgung und dem Abholzen der Bäume nicht einmal die Dauer des gleichen laufenden Verfahrens ab.
„Ist das die neue Art des Umgangs zwischen den Bürgern und ihrer Stadt?“ fragen sich die Bürger*innen … und im Moltkeviertel nicht nur die AGM/N.
Die Aktionsgemeinschaft steht für eine für alle Seiten tragbare Lösung
Von Anfang an hat die Aktionsgemeinschaft bei den Bemühungen um den Erhalt der um 1927 von dem Architekten Lange erbauten und sehr gut erhaltenen Stadtvilla Schinkelstraße 38 mitten in ihrem Wohnviertel – dem vor mehr als 100 Jahren von Robert Schmidt geplanten und angelegten Moltkeviertel – auf eine für alle Seiten tragbare Lösung gesetzt. In einem Schreiben an die Stadtspitze vom 16. September 2024 heißt es entsprechend:
„ … Ziel ist, in Bemühungen zum Erhalt der genannten Stadtvilla einzutreten … ohne die Planung für die Schule zu gefährden.“
und zuletzt in einer Eingabe an den Rats-Ausschuss für Anregungen und Beschwerden am 23. Oktober 2024 (siehe u.a. hier):
„Wir sind überzeugt davon, dass sich … Wege finden lassen, die den Erhalt der Stadtvilla Schinkelstraße 38 bei gleichzeitigem Bau der Schule sicherstellen“ .
Der erste Skandal: das Verweigern von Informationen
Das am 20. November 2024 angekündigte Vorgehen der Stadt – auf nachdrückliche Aufforderung mittlerweile in Teilen zurückgenommen (in Worten; aber längst noch nicht in Taten) – ist in dieser Angelegenheit bereits der Ansatz zu einem zweiten Skandal:
Der erste Skandal ist das monatelange Zurückhalten jeglicher Information für die Bürger*innen … bis nach dem Erteilen der Abrissgenehmigung:
27. August 2024
Erinnerung in der BV I (protokolliert am Ende des Beschlusstextes hier) an die Verwaltung zur Durchführung einer Bürgerinformation,
21. Oktober 2024
Erteilung der Abrissgenehmigung u.a. aufgrund einer nicht dokumentierten Prüfung des Gebäudes und unter Heranziehung der nicht nachvollziehbaren Abschließenden Bewertung: „Das … Vorhaben … zur Errichtung einer vierzügigen Grundschule mit Turnhalle durch Abriss des Gebäudes Schinkelstraße 38 und Umbau und Anbau des Gebäudes Moltkestraße 31-33 wird sich … harmonisch in das Umfeld einfügen.“ ; mehr dazu hier (auf der Seite unten) und hier (Klicken vergrößert das Bild):

31. Oktober 2024
sogenannte „Bürgerinformation“ – nach mehrmaliger Aufforderung von Seiten der AGM/N – nur für eine von der Verwaltung auf sechs Anwohner*innen begrenzten Gruppe.
Die AGM/N unterstützt weiterhin die beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen eingereichte Klage mit dem Ziel, die Abbruchgenehmigung für das Gebäude Schinkelstraße 38 aufzuheben und dessen Vollzug auszusetzen. Sie handelt dabei in Fortsetzung der anhaltenden Bemühungen um das Moltkeviertel als unserem von einer Erhaltungssatzung geschützten Wohnquartier.
Bei anderen Gelegenheiten wird das Viertel in der Stadt und auch weit darüber hinaus als „Kleinod“ bezeichnet und als stadtplanerisches und architektonisches Vorzeigeobjekt gepriesen. Die Stadt selbst würdigt es entsprechend – so zum Beispiel hier (in der „Schlussfolgerung“ der Erläuterungen zu der Erhaltungssatzung) – oder auch „als städtebauliche Perle“ bei der Werbung für die Stadt durch die EMG z.B. hier.
Rettung der selben Stadtvilla zum ersten Mal Anfang der 1980er Jahre
Bereits Anfang der 1980er Jahre hatte eine Gruppe von Anwohner*innen des Moltkeviertels einen ganz ähnlichen – sehr langwierigen – juristischen Kampf gegen den Abriss des selben Gebäudes Schinkelstraße 38 geführt. Dieser endete letztlich mit dem Erhalt des jetzt wieder gefährdeten Gebäudes … und mit einer für alle Seiten akzeptablen Lösung.
Und im gleichen Zeitraum beendete erst eine von der Anwohnerschaft des Moltkeviertels erstrittene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster eine Auseinandersetzung hinsichtlich einer anderen baulichen Maßnahme in ihrem Viertel. Mit der daraufhin erfolgten „Um“-Planung konnten – und können seitdem – alle Beteiligten gut „leben“.
Die Erinnerung an diese zurückliegenden Maßnahmen beeinflusste die Namensgebung der gegenwärtigen Gruppe von engagierten Anwohner*innen als „Aktionsgemeinschaft Moltkeviertel / Neu“, kurz „AGM/N“
Weitere Informationen hier (u.a. Pläne, Bilder) sowie hier (Grundlagen).
Alle Beiträge dieser Website zur Schinkelstraße 38 hier.



