Text der Vorlage der Aktionsgemeinschaft Moltkeviertel/Neu AGM/N für die Sitzung des Ausschuss für Anregungen und Beschwerden AAB am 13. Mai 2025.
Dieser Text umfasst die ersten drei Seiten einer Stellungnahme für die Sitzung des AAB am 13. Mai 2025. Diese drei Seiten wurden mündlich vorgetragen. Die gesamte Stellungnahme wurde an die Mitglieder des AAB in Papierform verteilt und für das Protokoll übergeben; für die gesamte Stellungnahme vom 13. Mai 2025 siehe hier.
Die Seiten 4 ff. der Stellungnahme entstammen der Vorlage, die die AGM/N bereits für die Sitzung des AAB am 21. Januar 2025 vorbereitet hatte, dort aber wegen der Absage des Tagesordnungspunktes nicht hatte vortragen und zu Protokoll geben können; für die Stellungnahme vom 21. Januar 2025 siehe hier; zum Ablauf der Behandlung im AAB siehe hier.
Vorgetragener Text vom 13. Mai 2023:
Sitzung des AAB am 13. Mai 2025
TOP 2: Erhalt des Hauses Schinkelstr. 38 – Vorgang 1821/2024/7
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
ergänzend zur Eingabe der Aktionsgemeinschaft Moltkeviertel / Neu „AGM/N“ an den AAB vom 23. Okt. 2024 und einer vorbereiteten Stellungnahme vom 21. Jan. 2025 (die wir aufgrund der Nicht-Behandlung am 21. Jan. 2025 dort nicht vortragen konnten) nimmt die AGM/N wie folgt Stellung:
Wir weisen wesentliche Teile der Vorlage der Verwaltung vom 17. Nov. 2024 (auch im Hinblick auf Fragen zu Terminabsprachen für eine Bürgerinformation) zurück und ergänzen unsere Eingabe vom 23. Okt. 2024 wie folgt:
Die Informationsgabe an die Bevölkerung – und insbesondere an die direkt betroffene Anwohnerschaft – wurde und wird bewusst und vorsätzlich verhindert:
- 20. Aug. 2024: In einer Besprechungsnotiz bekräftigt die Verwaltung ihre Haltung der Informationsverweigerung an die Anwohnerschaft, obwohl dort schon zu diesem Zeitpunkt bekannt ist, dass der Bedarf für eine Bürgerinformation besteht (wie in Folge in der Sitzung der BVI vom 27. Aug. 2024 protokolliert).
- 20. Aug. 2024: In einem Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf – Bauaufsicht – heißt es „Sollten die von Ihnen befürchteten Baumaßnahmen (… Abriss des … Gebäudes Schinkelstraße 38 …) tatsächlich beantragt werden, so gehe ich davon aus, dass hierbei die vom Oberbürgermeister der Stadt Essen angekündigte Information der Öffentlichkeit erfolgen wird …“. Tatsächlich ist diese von der Bezirksregierung erwartete Information über die Beantragung niemals erfolgt.
- 25. Sept. 2024: Die Behandlung und Entscheidung im Rat war und ist weiterhin nicht öffentlich und nicht transparent. Im Beschlussvorschlag 0399-2024-7 aus April 2024 ist lediglich ein Grobkostenrahmen für die Grundschule im Großraum Rüttenscheid von 36 Mio EUR erwähnt. Details des Beschlusses sind nicht im Ratsinformationssystem zu finden und der Öffentlichkeit somit nicht bekannt.
- 31. Okt. 2024: Eine letztlich erst auf andauernden Druck der AGM/N zustande gekommene sogenannte „Bürgerinformation“ wird (nach Terminabsprache 14 Tage vorher) von der Verwaltung auf maximal sechs Teilnehmer*innen und eine einzige Stunde vorgegeben. Die Verwaltung teilt hierbei mit, dass bereits 10 Tage zuvor, am 21. Okt. 2024, die Genehmigung zum Abbruch erteilt worden war.
- 21. Jan. 2025: Im Vorfeld der vorgesehenen Behandlung der Eingabe der AGM/N im AAB regt die Verwaltung mit Erfolg an, die Eingabe von der Tagesordnung abzusetzen. Als Begründung dafür wird ein laufendes Klageverfahren genannt. In Folge wird der AGM/N die Möglichkeit genommen, die Beschwerde vorzutragen und sie zu Protokoll zu geben.
Das heißt: Diejenigen städtischen Stellen, deren Verhalten in der Eingabe der AGM/N thematisiert wird, regen erfolgreich die Nicht-Behandlung dieser Eingabe durch den AAB an.
In unserem Wohnviertel werden diese Vorgänge als skandalös bezeichnet. Als mündige Bürger*innen dieser Stadt erwarten wir einen anderen Umgang: es kann nicht sein, dass „Bürgerinformation“ in Essen darauf reduziert wird, bereits getroffene Verwaltungsentscheidungen den zuvor nicht beteiligten Bürger*innen verspätet oder überhaupt nicht mitzuteilen. Wir wissen uns dabei durch eine Vielzahl von Menschen unterstützt.
Zum Gebäude Schinkelstraße 38:
In einer internen Besprechungsnotiz am 20. Aug. 2024 hält die Verwaltung fest: „Das … Vorhaben … zur Errichtung einer … Grundschule … durch Abriss des Gebäudes Schinkelstraße 38 und Umbau und Anbau des Gebäudes Moltkestraße 31-33 wird sich … harmonisch in das Umfeld einfügen.“
Diese Aussage der Verwaltung ist schlichtweg unzutreffend. Alle angesprochenen Fachleute widersprechen ihr; Anwohner*innen sind entsetzt oder schütteln den Kopf.
Das Vorhaben zeigt ein Flachdach-Gebäude mit farbiger Holzfassade … im Moltkeviertel gibt es aber kein einziges Gebäude mit Holzfassade und kein einziges mit Flachdach.
Das Gebäude Schinkelstraße 38 ist Beginn und „Ankerpunkt“ der (bau-) künstlerischen Maßnahme des bewussten Rückversatzes der Häuserfluchten. Dies ist ein Gestaltungselement aus der Zeit der Anlage des Moltkeviertels vor mehr als 100 Jahren und ein baukünstlerisches Alleinstellungsmerkmal. Obwohl in der Erhaltungssatzung für das Moltkeviertel explizit gefordert, ist dieser künstlerische Aspekt bei der Entscheidung der Verwaltung nicht berücksichtigt worden.
Unseres Erachtens ist es unerheblich, aus welchen Gründen die obige unzutreffende Aussage zum harmonischen Einfügen in das Umfeld und die Nicht-Berücksichtigung des baukünstlerischen Aspektes erfolgten; sie belegen jedenfalls die mangelnde Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten, die zu dieser Fehleinschätzung führt.
Mit einem fraktionsübergreifend verabschiedeten Antrag in der Sitzung der BV I am 29. April 2025 wird die Verwaltung aufgefordert, Details ihrer Planung hinsichtlich Parkflächen auf dem Grundstück des Schulneubaus verändern zu lassen. Wir begrüßen diesen Vorstoß der BV I und halten fest, dass auch von dortiger Seite die Verwaltung aufgefordert wird, ihre Planung zu ändern.
Wir nehmen dies auf und bitten den AAB – in Übereinstimmung mit unserer Eingabe vom 23. Okt. 2024 – seinerseits die Verwaltung aufzufordern, die Planung so zu verändern, dass das Gebäude Schinkelstraße 38 erhalten bleiben kann und eine Bauweise für die Schule gewählt wird, die sich tatsächlich in die Bebauung des 100 Jahre alten Moltkeviertels einfügt.
Wir lassen uns hierbei leiten von der Vorstellung, dass Sie als gewählte Politiker*innen unsere Vertreter sind, die die Verantwortung für die Gestaltung der Stadt und unter anderem die Lebensqualität seiner Bewohner*innen tragen. Auch wenn die Ausführung der Maßnahmen bei der Verwaltung liegt, so hören wir von unseren Mitbürger*innen doch immer wieder „Wie kann die Politik so etwas zulassen“ im Sinne von „so etwas Unsinniges“.
Der Rat als politisches Gremium hat doch erheblichen gestalterischen Spielraum und sollte diesen nutzen: im Interesse der Bürger*innen und der nachhaltigen Entwicklung und der Attraktivität und Qualität der Stadt – auch im Wettbewerb mit anderen Kommunen.
Die Idee der Vernichtung alter, gut erhaltener Bausubstanz mit Zerstörung eines 100 Jahre alten Ensembles von Gebäuden, wie es jetzt an der Schinkelstraße geplant ist – nur weil die Verwaltung sich nicht anstrengen und nicht umplanen will – hatten wir für überwunden geglaubt (nach „Steele“ et al.). Dies gilt umso mehr, als es nachweislich Lösungen gibt, die Alt und Neu miteinander verbinden. Ich zitiere den mit dem Moltkeviertel – und mit neuer und alter Bausubstanz vertrauten – Architekten BDA Peter Brdenk, der in einem Zeitungsartikel vom 8./9. Jan. 2025 sagt: „Wenn Planer sagen, es geht nicht, haben sie ihren Beruf verfehlt.“
Zum Abschluss noch zwei kurze Statements:
Wiederholt wird der Vorwurf erhoben, die AGM/N wolle den Bau der Schule verhindern. Wir weisen dies zurück. So schreibt die AGM/N in einer E-Mail an den Oberbürgermeister am 01. Okt. 2024: „Nach wie vor geht es uns darum, einen für alle tragbaren Kompromiss zu finden, der den Schulbau in keiner Weise verhindern soll, sondern den Erhalt dieses wichtigen Gebäudes Schinkelstraße 38 in das Gesamtprojekt mit einbezieht.“
Ähnliches gilt für die Aussage, dass die AGM/N die Fertigstellung der Schule verzögere. Wir weisen dies ebenfalls zurück. Nicht die Bürger sind hierfür verantwortlich, sondern letztlich die unzureichende Informations- und Arbeitsqualität der Verwaltung.
Wir überreichen diese Stellungnahme einschließlich der Anlagen für das Protokoll.
Ich danke Ihnen.
Zur Behandlung von Schinkel 38 im Beschwerdeausschuss siehe hier.
Alle Beiträge dieser Website zur Schinkelstraße 38 hier.
