Beitrag BV I Sitzung am 27. August 2024

Ablauf, Rettet Schinkel 38

In der Sitzung der Bezirksvertretung BV I am 27. August 2024 wurde unter dem TOP 4.1 in der Aktuellen Bürgersprechstunde der folgende Text vorgetragen und zusammen mit dem erwähnten Schreiben des LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland zu Protokoll gegeben:

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Mitglieder der BV I,

mein Name ist Renate Schulte; ich wohne in der Semperstraße und bin Mitglied  der „Aktions­gemeinschaft Moltkeviertel/Neu“. In dieser Eigenschaft möchte ich Sie darüber informieren, dass das Gebäude der Stadtvilla Schinkelstraße 38, entgegen der bestehenden Erhaltungssatzung für das Moltkeviertel vom 18. März 1983, offenbar abgerissen werden soll. Anwohner haben hiervon durch Zufall erfahren.

Die 1927 erbaute Villa wurde ein erstes Mal bereits 1982 im Zuge des Neubaus der benachbarten Landeszentralbank an der Moltkestraße durch großes Engagement der Bewohner*innen des Moltkeviertels vor dem Abriss bewahrt, indem gemeinsam eine für alle Seiten akzeptable Lösung gefunden und umgesetzt wurde.

Eine größere Anzahl von Bürger*innen des Moltkeviertels – und anderer Menschen – fordert u.a. aus stadtplanerischen und baudenkmalerischen Gründen den Erhalt dieser fast 100 Jahre alten Stadtvilla und lehnt den jetzt erneut geplanten Abriss vehement ab. Als Zusammenschluss und Vertretung dieser Menschen treten wir mit dem Wunsch an Sie heran, dem erneuten Ansinnen der Zerstörung dieser Stadtvilla Einhalt zu gebieten. Wir bitten, den Erhalt dieser Immobilie mit seiner weiterhin hochwertigen Bausubstanz und den Ensembleschutz im Zentrum des Moltkeviertels zu gewährleisten … eines Wohnviertels, das ein überregional bekanntes Beispiel herausragender Stadtplanung darstellt. Einen besonderen Wert erhält die Villa zusätzlich dadurch, dass sie der „Ankerpunkt“ eines stadtplanerischen Kunstgriffs ist, bei dem durch den Versatz der Häuserfronten das perspektivische Zusammenlaufen der Fluchtlinien in der Ferne vermieden wird (**, siehe unten).

Der geplante Abriss würde diesen Eindruck zerstören und der gegenwärtigen Einschätzung des Moltkeviertels überregional abträglich sein. Der Ansatz, eine solche 100 Jahre alte Stadtvilla mitten in diesem geschätzten – und geschützten – Viertel abzureißen, um Platz z.B. für die Vergrößerung eines Schulhofs zu machen, könnte sehr wohl als stadtplanerische / kulturelle Barbarei verstanden werden … und das in unserer früheren Kulturhauptstadt.

Wir sehen unser Anliegen als Ansatz, um mit Ihnen auf der politischen Ebene in Bemühungen einzutreten, deren Ziel der Erhalt der genannten Immobilie ist.  Konkret verbinden wir dies mit der Aufforderung an Sie, die Zuständigen zu verpflichten, im Hinblick auf das Gebäude Schinkelstraße 38 das kurzfristige „Schaffen von Tatsachen“ zu unterlassen bzw. zu verhindern. Wir beziehen uns hierbei auch auf Ausführungen in einschlägigen politischen Kooperations­vereinbarungen und politischen Absichtserklärungen sowie öffentliche Aussagen zur Mitwirkung Essener Bürger*innen hinsichtlich Ihrer Quartiere. Das Moltkeviertel ist ein Quartier, in dem Menschen wohnen, die sich kennen, sich intensiv austauschen und das Geschehen im Viertel äußerst aufmerksam verfolgen.

Erst nach dem Versand unserer E-Mail an die BV I vom 12. August 2024 erhielten wir eine vierseitige Stellungnahme der Oberen Denkmalbehörde (*, siehe unten), des „LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland“, vom 07. August 2024, die unsere Position hinsichtlich des Gebäudes Schinkelstraße 38 bestätigt. Wir haben dieses Schreiben am 25. August 2024 per E-Mail an die BVI gesandt und bitten, es dem Protokoll beizufügen. (Die Empfänger wünschen nicht öffentlich in Erscheinung zu treten und sind deshalb geschwärzt.) In Zusammenfassung darf ich aus der letzten Seite dieses Schreibens wörtlich zitieren:

„ … Im Zusammenhang mit diesem KLB (= Kulturlandschaftbereich) bzw. als Teil des Denkmal­bereichs stufen wir das Haus Schinkelstr. 38 als besonders erhaltenswerte Bausubstanz ein. Seine Bewahrung trägt zur Sicherung der charakteristischen städtebaulichen Struktur des Viertels bei und der Straßenansicht an der Einmündung der Schinkelstraße bei.“

Auch mit Bezug auf diese Stellungnahme der Oberen Denkmalbehörde (*, siehe unten), des LVR Amt für Denkmalpflege, fordern wir die BV I auf, den Abriss des Hauses Schinkelstraße 38 zu verhindern.

Ich danke Ihnen.


(*) Anmerkung: in der Sitzung der BV I wurde von dem Leiter der Unteren Denkmalbehörde, Herrn Dr. Müller-Kissing, angemerkt, dass das LVR Amt für Denkmalpflege nicht die Obere Denkmalbehörde sei.

(**) Anmerkung: Zitat aus dem Buch Berger Bergmann und Peter Brdenk (Hg.): Das Moltkeviertel in Essen ‒ Die etwas andere Gartenstadt, Essen 2023 (siehe hier), dortige S. 17: „Bemerkenswert und bis heute erkennbar ist ein solcher Kunstgriff … an der Schinkelstraße in Blickrichtung zur Ruhrallee: Mit größer werdender Bemessung der Vorgärten längs der Straße wird optisch die Illusion von Nähe erzeugt. First- und Traufkantenhöhen folgen hier … einer differenzierten, baukünstlerisch anspruchsvollen Vorgabe.“


Für das oben erwähnte Schreiben des LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 7. August 2024 siehe hier.



20. September 2024

Das (Gesamt-) Protokoll der Sitzung der BV I vom 27. August 2024 ist veröffentlicht; siehe hier.

Zu TOP 4.1 enthält es:

  • Eingabe der AGM/N hier;
  • Brief des LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 7. August 2024 (von der AGM/N am 25. August 2024 bei der BV I eingereicht) hier;
  • Beschlusstext der BV I vom 27. August 2024 zu TOP 4.1. hier.

Für das Manuskript der tatsächlich vorgetragenen Rede siehe auf dieser Seite oben hier.

Der Beschlusstext zu TOP 4.1. ( hier ) erhält ganz am Ende eine Erinnerung an die Verwaltung hinsichtlich der Durchführung einer Bürgerinformation.

Im Jahr 2022 hat die Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung ergänzende Unterlagen zur Begründung der  Erhaltungssatzung für das Moltkeviertel aus 1983 im Internet-Angebot der Stadt Essen veröffentlicht; zur Erhaltungssatzung und den Ergänzungen siehe hier.

Besonders hinzuweisen ist unter anderem auf den Absatz „9. Schlußfolgerung“ auf Seite 10 der Anlage 2 (Seite 15 des pdf). Hierin wird festgehalten:

Alle Beiträge dieser Website zur Schinkelstraße 38 hier.